Wir würden gerne eine Drohne anschaffen, aber sie ist recht teuer, was nun?
Der Bund fördert die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung – eingetragene Vereine können jetzt Förderung beantragen!
Ab dem 19. März 2021 können eingetragene Vereine, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören, Fördermittel für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras bei der BLE beantragen.
Insgesamt stellt das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) drei Millionen Euro zur Verfügung, um die Anschaffung von geeigneten Drohnen zu unterstützen, mit denen zeitsparend und effektiv Grünland- und Ackerfutterflächen vor der Mahd insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um sie vor dem Mähtod zu retten und so zum Tierschutz beizutragen.
Näheres beschreibt und regelt die Richtlinie des BMEL zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung vom 2. März 2021.
Voraussetzungen
Auf Grundlage der Förderrichtlinie können berechtigte Vereine die Förderung von bis zu zwei Drohnen beantragen, die mit jeweils maximal 4.000 Euro gefördert beziehungsweise maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden können.
Als technische Mindestanforderungen an die Drohnen gilt die Ausstattung mit einer Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten und eine Home-Return Funktion. Auch die Anschaffung des Steuerungsgeräts, bis zu zwei Ersatzakkumulatoren und ein Transportbehältnis sind förderfähig.
Kosten für die Einweisung in das Gerät sowie Schulungen, die Kosten für die Pflege und Wartung, Eigenleistungen oder erforderliche Betriebsmittel sowie die Erlangung eines Drohnenführerscheins/ Fluglizenz sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig -mit einem ersten Antrag wird über die Förderungsfähigkeit entschieden, anschließend kann ein Antrag auf Auszahlung gestellt werden.
Anträge auf Teilnahme an der Fördermaßnahme (erste Stufe) können ab sofort und
bis zum 1. September 2021 gestellt werden.
Der Förderantrag kann online unter Nutzung des elektronischen Antragssystems gestellt werden. Hierfür ist ein neuer Personalausweis, die dazugehörige PIN und ein Lesegerät erforderlich. Eine Übermittlung in Papierform ist dann nicht mehr erforderlich. Alternativ kann das vollständig ausgefüllte Online-Antragsformular aber auch ausgedruckt und per Post an die BLE gesendet werden.